Arbeitslos melden? Geht jetzt auch online

Schlimm genug wenn man seinen Job verloren hat und arbeitslos ist, oder “arbeitssuchend”, wie es beschönigend heißt. Der nötige Gang zum Arbeitsamt (oder Agentur für Arbeit) ist für die meisten ähnlich belastend wie ein Zahnarztbesuch. Terminvereinbarungen, Nummern ziehen, Warteschlangen, Corona-Regeln und die Sorge, von Nachbarn und Freunden “auf dem Amt” gesehen zu werden, die Scham, keine Arbeit zu haben oder als Bittsteller dazustehen: all das ist für viele bedrückend und löst Stressaus – auch wenn es dafür keinen Grund gibt.

Die gute Nachricht ist: Den Besuch bei der Agentur für Arbeit können Sie sich ab dem 1. Januar 2022 sparen. Wenn Sie sich arbeitslos melden müssen und Arbeitslosengeld beantragen wollen, geht das jetzt auch online, 24 Stunden am Tag. Das spart Zeit und Aufwand. Damit besteht künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung.

Dafür müssen Sie sich auf der Seite www.arbeitsagentur.de registrieren. Dazu müssen Sie sich mit ihrem Personalausweis identifizieren. Möglich ist das nur, wenn die Online-Ausweisfunktion (eID) dafür freigeschaltet ist. Bei allen Personalausweisen ab 2017 ist das bereits der Fall. Für ältere Dokumente muss sie erst beim Bürgeramt beantragt werden. Anschließend erhalten Sie per Post eine Transport-PIN, eine PUK und ein Sperrkennwort.

Übrigens: Sie können bereits jetzt verschiedene Leistungen über das Portal www.arbeitsagentur.de online in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder der Weiterbewilligungsantrag für das Arbeitslosengeld II.

Wem das alles zu kompliziert ist: Die persönliche Vorsprache bei der Arbeitsagentur ist natürlich auch weiterhin möglich.

Wichtig: Während Sie auch noch zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld beantragen können, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden. Bei kurzfristiger Kündigung sollte dies spätestens drei Tage danach erfolgen.