Das ändert sich 2024 bei Minijob und Mindestlohn?
Das neue Jahr bringt einige gesetzliche Veränderungen mit sich. Außerdem gab es in 2023 einige spannende Gerichtsurteile. In einer kleinen Serie beantworte ich jeden Tag eine aktuelle Frage aus dem Arbeitsrecht.
Folge 2: Was sich bei Mindestlohn und Minijob ändert
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2024 von bislang 12 Euro brutto auf 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde erhöht. In einem weiteren Schritt soll er dann Anfang 2025 nochmals auf 12,82 Euro erhöht werden.
Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte, besser bekannt als Minijobberinnen und Minijobber, wird zum Jahresbeginn ebenfalls angehoben. Sie liegt künftig bei 538 Euro brutto statt bisher 520 Euro.
Und wie sieht es für die Lohnentwicklung aus? Für das kommende Jahr erwarten die Experten, dass die Reallöhne wieder zulegen. Zuletzt war die Kaufkraft von Beschäftigte dreimal in Folge gesunken.
In der Folge morgen geht es um Neuregelungen bei der Krankschreibung und um das Kinderkrankengeld.