Bis wann muss ich meinen Resturlaub nehmen?
Folge 1: Bis wann kann ich meine restlichen Urlaubstage nehmen?
“Den Resturlaub aus diesem Jahr muss man bis Ende März genommen haben, sonst verfällt er.” Das glauben viele – stimmt aber nicht. Urlaubsansprüche verjähren nur dann, wenn der Arbeitgeber vorher auch ausdrücklich auf noch bestehende Resturlaubstage hingewiesen hat.
Eine allgemeine Mail der Personalabteilung reicht übrigens nicht aus.
Der Chef oder die Chefin muss jeder und jedem Beschäftigten individuell seine offenen Urlaubstage erläutern. Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf die Verjährung nach drei Jahren aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch berufen, noch auf den Verfall des Urlaubs spätestens zum 31. März des Folgejahres, der sich aus dem Bundesurlaubsgesetz ergibt.
Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitnehmer:innen noch Jahrzehnte Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich Anfang 2023 entschieden, dass für Beschäftigte, die aus einem Arbeitsverhältnis ausscheiden, am Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Ausscheidens der Urlaubsanspruch verjährt.
Falls Sie also noch Resturlaub bei Ihrem alten Arbeitgeber von vor fünf Jahren haben und planten, sich den nachträglich auszahlen zu lassen: das klappt leider nicht.
Morgen geht es um die Frage, was sich bei Minijob und Mindestlohn ändert.