Wann kommt das Gesetz zur elektronischen Arbeitszeiterfassung?

Heute geht es zum zwei Gesetzesvorhaben, die entgegen der Erwartungen zum 01.01.2024 noch nicht umgesetzt wurden, die Arbeitgeber:innen aber unbedingt im Auge behalten sollten. Außerdem gibt es Änderungen beim Elterngeld und bei der Elternzeit.

Bereits seit der Bundesarbeitsgerichtentscheidung vom 13. September 2022 steht fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitszeiten von Mitarbeitenden zu erfassen. Seitdem warten wir auf die konkrete gesetzliche Umsetzung dieser Verpflichtung, also darauf, wie die Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat. Es liegt zwar inzwischen ein Referentenentwurf vor, der eine Verpflichtung zur elektronischen Zeiterfassung für Arbeitgeber mit mehr als zehn Mitarbeitenden vorsieht. Eine Einigung der Regierung wird allerdings erst zu Ende März 2024 erwartet.

 

Noch nichts Neues zum Beschäftigtendatenschutz

Auch das von der Bundesregierung angekündigte Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz lässt auf sich warten. Im Rahmen der Digitalstrategie hatte die Bundesregierung ein Gesetzesvorhaben angekündigt, das zum Thema Datenschutz für Rechtssicherheit bei Arbeitgebern und Beschäftigten sorgen soll. Die Umsetzung dieses Vorhabens bleibt abzuarten.

 

Neue Grenzen beim Elterngeld

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld liegt aktuell bei 300.000 €. Die Ampelkoalition hatte ursprünglich geplant, die Grenze auf nur noch 100.000 € zu senken. Das ist aber inzwischen vom Tisch. Für Geburten ab dem 01.04.2024 gilt die Einkommensgrenze von 200.000 €. Diese soll zum 01.04.2025 noch einmal auf 175.000 € gesenkt werden.

Arbeitgeber sind seitdem 01.01.2024 verpflichtet, den Beginn und das Ende der Elternzeit eines Mitarbeitenden der gesetzlichen Krankenkasse anzuzeigen.