Recht einfach

Wenn Juristen mit Ihnen reden, verstehen Sie nur Bahnhof? Bei mir ist das anders. Ich will, dass Sie mich verstehen. Hier erkläre ich Ihnen fortlaufend die wichtigsten Begriffe aus dem Juristenkauderwelsch.

Auflassung

Lange bevor es das Internet gab wurden bei einem Haus alle Türen und Fenster aufgelassen als Zeichen dafür, dass das Haus zum Verkauf steht. Der Begriff ist geblieben und bedeutet heute die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einem Grundbesitz übergeht.

Familienpool

Damit ist natürlich kein Schwimmbad für die Familie gemeint, sondern die Gründung einer Gesellschaft, um umfangreiches privates Immobilienvermögen auf die nächste Generation zu übertragen.

Karenzentschädigung

Bei einem Wettbewerbsverbot, das auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt, muss der Arbeitgeber eine Entschädigung an den ausgeschiedenen Arbeitnehmer zahlen.

Selbstbehalt

Das ist der Betrag, der demjenigen, der Unterhalt zahlen muss, zum Leben verbleiben muss.

Hammer

Aus Serien wie „Suits“ kennen alle den Hammer (engl. Gavel), den Richter verwenden, um Urteile zu verkünden oder für Ruhe zu sorgen. Manche Mandanten sind enttäuscht, wenn die Richterin oder der Richter in deutschen Gerichten nicht mit dem Hammer zuschlägt. Tatsächlich gibt es den Gavel in Deutschland nicht, einzige Ausnahme: bei der Zwangsversteigerung!

Willenserklärung

Das ist eine Äußerung, die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtet ist. Deshalb: Wenn jemand einem anderen einen Klaps auf den Hinterkopf gibt, ist das hierdurch verursachte Kopfnicken keine Willenserklärung.

Anwaltszwang

Man könnte an eine Berufskrankheit von Anwälten denken: immer und überall zwanghaft Anwalt sein zu müssen. Es bedeutet aber, dass man sich in bestimmten Verfahren, etwa vor dem Landgericht und allen höheren Instanzen (Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) von einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin vertreten lassen muss. Auch in bestimmten Familiensachen, zum Beispiel bei einer Scheidung oder in Unterhaltsverfahren, muss man sich anwaltlich vertreten lassen, um eigene Anträge zu stellen.

Gemeinsamer Scheidungsanwalt

Den „gemeinsamen Anwalt“ gibt es nicht. Ein Anwalt oder eine Anwältin ist immer parteiisch und vertritt die Interessen seines oder ihres Mandanten. Bei einer Ehescheidung reicht es aber aus, wenn einer der Eheleute anwaltlich vertreten ist, um den Scheidungsantrag beim Gericht einzureichen. Will der andere Ehegatte keine eigenen Anträge stellen -etwa weil es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, braucht er keinen eigenen Anwalt oder Anwältin.

…wird laufend fortgesetzt