Eltern streiten sich vor Gericht um Impfung des Kindes
Corona spaltet auch Familien. Was ist, wenn der Vater seinen Sohn (16) impfen lassen will, die Mutter aber strikt dagegen ist? Der Fall landete vor Gericht. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
Steffen D.* und Mandy K.* sind seit einigen Jahren geschieden. Sie teilen sich das Sorgerecht für ihren gemeinsamen Sohn Marco*. Marco (16) leidet unter Adipositas und depressiver Episoden. Es liegt eine medizinische Indikation für eine Impfung gegen Covid-19 vor, um einen schweren Verlauf einer Covid-Erkrankung zu verhindern. Die STIKO empfiehlt im Fall einer Vorerkrankung eine Impfung mit dem mRNA- Impfstoff von BioNTech.
Marco lebt überwiegend bei seiner Mutter, die eine Impfung ablehnt, weil es sich in Wahrheit um eine „Gentherapie“ handle, die mehr Todesfälle nach sich zöge als eine Corona-Erkrankung. Der Vater beantragte darauf hin die Befugnis zur alleinigen Entscheidung über die Impfung. Diese wurde die im Wege der einstweiligen Anordnung vom Familiengericht vorläufig erteilt. Die Mutter klagte gegen diese Entscheidung vor dem Oberlandesgericht – und scheiterte.
Ein 16-jähriger benötigt bei einem nicht geringfügigen medizinischen Eingriff die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern. Das Gericht stellte klar, dass die Durchführung von Schutzimpfungen für die Gesundheit eines Kindes von erheblicher Bedeutung ist. Gemäß § 1628 BGB ist die Entscheidungskompetenz im Fall der Uneinigkeit auf den Elternteil zu übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Die an den Empfehlungen des STIKO orientierte Entscheidung des Vaters stellt das für das Kindeswohl bessere Konzept dar, so das Gericht.
Das Gericht betont ausdrücklich, dass auch der Kindeswille nach § 1697 a BGB zu beachten sei, wenn Alter und Entwicklungsstand des Kindes es ihm erlauben, sich eine eigenständige Meinung zum Streitthema zu bilden. Einwilligungsfähigkeit wird allgemein ab dem 16. Lebensjahr zuerkannt. Diese Voraussetzungen lagen vor. Marco wurde vom Gericht angehört und gab an, dass er sich impfen lassen wolle.
Allerdings wird ein nicht volljährigen Kindes gegen den Willen beider Sorgeberechtigter eine Impfung wohl kaum durchsetzen können.
*Namen geändert